Ein ausländischer Bürger mit Wohnsitz im Ausland, der einen Kurs in Italien besuchen möchte und für die Einreise ein Visum benötigt, kann dieses bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
Das Visum wird binnen 90 Tagen ausgestellt und besitzt eine der Kursdauer entsprechenden Gültigkeit.
Die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt, die Rückkehr ins Heimatland und medizinische Hilfe kann folgendermaßen nachgewiesen werden
Tabelle für die Bestimmung der für die Einreise nach Italien (aus beruflichen Gründen, zur medizinischen Behandlung der Begleitperson, für sportliche Wettkämpfe, aus religiösen Gründen, für Studium, Transit, Transport und Tourismus) erforderlichen Lebensunterhaltskosten: