Studentenvisum - ELLCI Germania

STUDENTENVISUM

Ein ausländischer Bürger mit Wohnsitz im Ausland, der einen Kurs in Italien besuchen möchte und für die Einreise ein Visum benötigt, kann dieses bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.

Das Visum wird binnen 90 Tagen ausgestellt und besitzt eine der Kursdauer entsprechenden Gültigkeit.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERHALT EINES VISUMS FÜR STUDIENZWECKE:

  • Alter 16+
  • Der Pass ist ab der Antragstellung des Visums mindestens noch 3 Monate gültig
  • Anmeldebestätigung von der Sprachschule für den gewählten Kurs
  • Versicherungspolice für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte, sofern nicht aufgrund von Übereinkommen oder Konventionen mit dem Ursprungsland ein Anspruch auf medizinische Betreuung in Italien besteht
  • Rückreiseticket
  • Dokumente, die bezeugen, dass für die Dauer des Aufenthalts in Italien ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen
  • Der Antragsteller hat mittels geeigneter Dokumentation zu beweisen, dass er sich in einer sozio-ökonomischen oder beruflichen sowie familiären Situation befindet, die sein Interesse begründet, nach Ablauf des Visums wieder in sein Heimatland zurückzukehren
  • Bestätigung einer Unterkunftsreservierung oder einer anderen adäquaten Form der Unterbringung

Die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt, die Rückkehr ins Heimatland und medizinische Hilfe kann folgendermaßen nachgewiesen werden

  • Vorhandensein von Bargeld, Traveller Cheques, Kreditkarten, usw.
  • Vorweis eines Schreibens seitens eines ausländischen Bankinstitutes, welches das Vorhandensein der erfoderlichen Summe bestätigt.
  • Vorweis einer Bescheinigung, dass die erforderliche Summe bereits bei einer italienischen Bank mittels Gutschrift oder Auslandsüberweisung vorliegt.
  • Mittels einer personengebundenen Versicherungspolice

Tabelle für die Bestimmung der für die Einreise nach Italien (aus beruflichen Gründen, zur medizinischen Behandlung der Begleitperson, für sportliche Wettkämpfe, aus religiösen Gründen, für Studium, Transit, Transport und Tourismus) erforderlichen Lebensunterhaltskosten: